ERNEUERBARE ENERGIEN
INVESTITION & RENDITE VERSICHERN

Solarkraftwerke

Allgefahrendeckung inkl. Ertragsausfall

Versichert sind alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Solarkraftwerk stehen, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Insbesondere mitversichert sind

  • Sabotage, Vandalismus
  • Diebstahl
  • Brand, Blitzschlag
  • Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
  • Tierverbiss
  • Sturm, Hagel
sinnvolle Zusatzdeckungen
  • Ertragsausfallversicherung
    Versichert ist der, infolge eines versicherten Schadens, entstandene Ertragsausfall. Empfehlenswert ist eine Haftzeit von 12 Monaten!
  • Ertragsminderungsversicherung
    Wird der prognostizierte Jahresenergieertrag des versicherten Solarkraftwerkes um mehr als 10% unterschritten, so ersetzt der Versicherer den hierdurch entstehenden Minderertrag. Als Nachweis dient ein Ertragsgutachten.
  • GAP-Deckung
    Ist der Wiederaufbau des versicherten Solarkraftwerkes aus Gründen, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, nicht möglich, wird bei Bestehen eines Kreditvertrages zur Finanzierung der versicherten Sache mindestens die Restschuld aus dem Kreditvertrag erstattet. Grenze der Ersatzleistung ist die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme.
Betreiber-Haftpflichtversicherung

Eine Betreiber-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an fremdem Eigentum, fremdem Personen oder fremden Vermögen auf, die durch das Solarkraftwerk verursacht wurden.

sinnvolle Zusatzdeckung
  • Allmählichkeits- und Gebäudeschäden

    Durch allmählich eintretende Feuchtigkeit an den Anschraubpunkten eines Solarkraftwerks könnten im Laufe der Zeit Schäden am Dachstuhl entstehen, wofür der Gebäudeeigentümer den Betreiber haftbar machen kann.

Montageversicherung

  • Allgefahrenversicherung

    alle Gefahren für das Solarkraftwerk sind versichert, sofern eine Gefahr nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen ist

  • Technische Sachversicherung

    versichert sind unvorhergesehen eingetretene Beschädigungen und Zerstörungen von versicherten Sachen sowie alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des Solarkraftwerkes

  • Risikoausschlüsse

    Prototypenklausel (kein Versicherungsschutz für Schäden an Lieferungen und Leistungen, die erstmalig ausgeführt wurden) keine Entschädigung

 

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Schadenersatzansprüchen dritter im Zusammenhang mit einer Baustelle.

Speicher und Infrastruktur

Allgefahrendeckung inkl. Ertragsausfall

Wir erstellen für Ihre Speicher und Infrastruktur ein individuelles Versicherungskonzept!

Windkraftwerke

Wir erstellen für Ihr Windkraftwerk ein individuelles Versicherungskonzept!

Versichert sind alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Windkraftwerk stehen, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Insbesondere mitversichert sind

  • Sabotage, Vandalismus
  • Diebstahl
  • Brand, Blitzschlag
  • Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
  • Tierverbiss
  • Sturm, Frost, Hagel
  • Überspannung, Kurzschluss
Besonderheiten
  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
  • Schadenbedingte Arbeiten
  • Feuerlöschkosten
Betreiber-Haftpflichtversicherung

Eine Betreiber-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an fremdem Eigentum, fremdem Personen oder fremden Vermögen auf, die durch das Windkraftwerk verursacht wurden.

Montageversicherung
  • Allgefahrenversicherung

    alle Gefahren für das Windkraftwerk sind versichert, sofern eine Gefahr nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen ist

  • Technische Sachversicherung

    versichert sind unvorhergesehen eingetretene Beschädigungen und Zerstörungen von versicherten Sachen sowie alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des Windkraftwerkes

  • Risikoausschlüsse

    Prototypenklausel (kein Versicherungsschutz für Schäden an Lieferungen und Leistungen, die erstmalig ausgeführt wurden) keine Entschädigung für Mängel

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer Baustelle.

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