Immobilienverwalter
Ob Gewerbe oder Wohnungswirtschaft

Gebäudeversicherung

Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm können einer Immobilie schwere Schäden zufügen. Eine Gebäudeversicherung, egal ob Gewerbe- oder Wohngebäude, braucht jeder Immobilienbesitzer. Somit ist es insbesondere ein Thema für Immobilienverwalter!

Versicherte Grundgefahren

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser
  • Sturm inkl. Hagel

Mögliche Zusatzdeckungen

  • Elementarschäden
    schützt vor Schäden durch Naturgewalt wie Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
  • Extended Coverage
    schützt vor Aussperrung, böswillige Beschädigungen, innere Unruhe, Streik etc.
  • Unbenannte Gefahren
    schließt Lücken aus den versicherten Gefahren
  • Glasversicherung
    schützt die Gebäudeverglasung und die damit verbundenen Kosten

Wir bieten für Immobilienverwalter und Wohnungsunternehmen maßgeschneiderte Rahmenvereinbarungen.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt vor Risiken, die sich daraus ergeben, dass fremde Personen im Gebäude oder auf dem Grund und Boden zu Schaden kommen sowie vor den Folgen von Sachschäden. Dabei sind Mieter den fremden Personen zuzuordnen.

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

In vielen deutschen Haushalten wird immer noch mit Öl geheizt. Immobilienbesitzer mit Öltank sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, wie kostspielig Folgen eines Lecks oder eines Fehlers während der Befüllung für das Grundwasser und die Umwelt sein können. Bereits ein Liter ausgelaufenes Öl kann bis zu eine Million Liter Wasser schwer verunreinigen und eine aufwändige Sonderbehandlung des verschmutzten Erdreichs erfordern.

Auch wenn solche Gewässerschäden durch ausgelaufenes Öl selten sind, belastet das nicht nur die Umwelt. Für den Immobilienbesitzer wird es dann schnell sehr teuer.

Immobilienverwalter sollten prüfen, ob im verwalteten Objekt ein Öltank betreiben wird und auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten!

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Immobilienverwalter

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – kurz Vermögensschadenhaftpflicht genannt – ist für Immobilienverwalter unverzichtbar, denn die Streitbereitschaft nimmt zu und die Haftung des Immobilienverwalters wird immer weiter verschärft.

Seit dem 1. August 2018 ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Arbeit als Immobilienverwalter.

Darüber hinaus muss die Versicherung die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Mindestens eine Versicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR pro Schadensfall und mindestens eine Versicherungssumme in Höhe von 1.000.000 EUR für alle Schadensfälle eines Jahres
  • unbegrenzte Nachhaftung (also Versicherung von Schäden, die erst nach Auslaufen des Versicherungs­vertrages entdeckt werden)
  • Versicherungs­schutz erstreckt sich auf Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen

Wir bieten für Immobilienverwalter und Wohnungsunternehmen eine maßgeschneiderte Lösung mit attraktiven Versicherungsprämien.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für WEG-Verwaltungsbeiräte

Ganz gleich, ob Sie Kostenvoranschläge oder Abrechnungen prüfen, bei Ihrer Tätigkeit als Verwaltungsbeirat können immer Fehler passieren. Für die Folgen müssen Sie geradestehen.

Ein Schaden ist schnell passiert:
Der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) prüft den Wirtschaftsplan und die Jahresrechnung nur unzureichend. Später stellt sich heraus, dass einige Handwerkerrechnungen doppelt abgerechnet wurden. Der Versicherer übernimmt die Schadensersatzforderungen des Eigentümers an den Verwaltungsbeirat in Höhe von 11.290 Euro.

Wir bieten eine maßgeschneiderte Lösung für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für WEG-Verwaltungsbeiräte mit attraktiven Versicherungsprämien.

Ein Beispiel:
Versicherungssumme 100.000,00 € für Vermögensschäden
Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer 113,05 €

Vermieter-Rechtsschutzversicherung

Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung – kurz Vermieterrechtsschutz genannt – unterstützt Sie als Vermieter und Immobilienbesitzer bei Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Situationen. Beispielsweise können Sie gegen Mietnomaden eine Räumungsklage einreichen. Oder Sie streiten wegen der Nebenkostenabrechnung mit Ihrem Mieter.

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