Energiewirtschaft
Ob Erneuerbare Energien oder Stadtwerke

Stadtwerke

Wir gestalten den Versicherungsschutz für Stadtwerke individuell und risikoorientiert!

Basierend auf einer sorgfältigen Risikoanalyse unter Einbeziehung aller Geschäftsbereiche ermitteln wir den für Sie notwendigen Versicherungsschutz. Individuelle Versicherungslösungen koordiniert mit Ihrem Risikobedarf und Ihrer Branche ist unser Kredo.

  • Allgefahren-Versicherung
  • Versicherung von Betriebsgebäuden, Betriebseinrichtung und technischen Anlagen
  • Ertragsausfallversicherung
  • D&O Versicherung
  • Straf-Rechtsschutzversicherung
  • Forderungsausfall
  • Cyberrisiken

Hierbei können auch alle Risiken und Werte in einem Versorgungsgebiet zusammengefasst werden. Geordnet nach Geschäftsbereichen und ohne aufwendiger Prüfung auf Vollständigkeit.

Der Haftpflichtversicherungsschutz sollte vornehmlich mit dem zuständigen kommunalen Schadenausgleich abgestimmt werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei und sind Ihr Partner, sofern ein darüberhinausgehender Haftpflichtversicherungsschutz erforderlich ist.

Solarkraftwerke

Allgefahrendeckung inkl. Ertragsausfall

Versichert sind alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Solarkraftwerk stehen, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Insbesondere mitversichert sind

  • Sabotage, Vandalismus
  • Diebstahl
  • Brand, Blitzschlag
  • Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
  • Tierverbiss
  • Sturm, Hagel
sinnvolle Zusatzdeckungen
  • Ertragsausfallversicherung
    Versichert ist der, infolge eines versicherten Schadens, entstandene Ertragsausfall. Empfehlenswert ist eine Haftzeit von 12 Monaten!
  • Ertragsminderungsversicherung
    Wird der prognostizierte Jahresenergieertrag des versicherten Solarkraftwerkes um mehr als 10% unterschritten, so ersetzt der Versicherer den hierdurch entstehenden Minderertrag. Als Nachweis dient ein Ertragsgutachten.
  • GAP-Deckung
    Ist der Wiederaufbau des versicherten Solarkraftwerkes aus Gründen, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, nicht möglich, wird bei Bestehen eines Kreditvertrages zur Finanzierung der versicherten Sache mindestens die Restschuld aus dem Kreditvertrag erstattet. Grenze der Ersatzleistung ist die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme.
Betreiber-Haftpflichtversicherung

Eine Betreiber-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an fremdem Eigentum, fremdem Personen oder fremden Vermögen auf, die durch das Solarkraftwerk verursacht wurden.

sinnvolle Zusatzdeckung
  • Allmählichkeits- und Gebäudeschäden

    Durch allmählich eintretende Feuchtigkeit an den Anschraubpunkten eines Solarkraftwerks könnten im Laufe der Zeit Schäden am Dachstuhl entstehen, wofür der Gebäudeeigentümer den Betreiber haftbar machen kann.

Montageversicherung

  • Allgefahrenversicherung

    alle Gefahren für das Solarkraftwerk sind versichert, sofern eine Gefahr nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen ist

  • Technische Sachversicherung

    versichert sind unvorhergesehen eingetretene Beschädigungen und Zerstörungen von versicherten Sachen sowie alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des Solarkraftwerkes

  • Risikoausschlüsse

    Prototypenklausel (kein Versicherungsschutz für Schäden an Lieferungen und Leistungen, die erstmalig ausgeführt wurden) keine Entschädigung

 

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Schadenersatzansprüchen dritter im Zusammenhang mit einer Baustelle.

Windkraftwerke

Wir erstellen für Ihr Windkraftwerk ein individuelles Versicherungskonzept!

Versichert sind alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Windkraftwerk stehen, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Insbesondere mitversichert sind

  • Sabotage, Vandalismus
  • Diebstahl
  • Brand, Blitzschlag
  • Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
  • Tierverbiss
  • Sturm, Frost, Hagel
  • Überspannung, Kurzschluss
Besonderheiten
  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
  • Schadenbedingte Arbeiten
  • Feuerlöschkosten
Betreiber-Haftpflichtversicherung

Eine Betreiber-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an fremdem Eigentum, fremdem Personen oder fremden Vermögen auf, die durch das Windkraftwerk verursacht wurden.

Montageversicherung
  • Allgefahrenversicherung

    alle Gefahren für das Windkraftwerk sind versichert, sofern eine Gefahr nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen ist

  • Technische Sachversicherung

    versichert sind unvorhergesehen eingetretene Beschädigungen und Zerstörungen von versicherten Sachen sowie alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des Windkraftwerkes

  • Risikoausschlüsse

    Prototypenklausel (kein Versicherungsschutz für Schäden an Lieferungen und Leistungen, die erstmalig ausgeführt wurden) keine Entschädigung für Mängel

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer Baustelle.

Batterie-Groß-Speicher

Allgefahrendeckung inkl. Ertragsausfall

Versichert sind alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Batteriegroßspeicher stehen, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Insbesondere mitversichert sind

  • Sabotage, Vandalismus
  • Diebstahl
  • Brand, Blitzschlag
  • Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
  • Tierverbiss
  • Sturm, Hagel
sinnvolle Zusatzdeckungen
  • Ertragsausfallversicherung
    Versichert ist der, infolge eines versicherten Schadens, entstandene Ertragsausfall. Empfehlenswert ist eine Haftzeit von 12 Monaten!
  • Zusatzdeckung Lastspitzen der Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft
    Im Falle einer kurzzeitig auftretenden hohen bzw. höchsten Leistungsnachfrage im Stromnetz, sogenannte Lastspitze, kann der finanzielle Folgeschaden mitversichert werden
Betreiber-Haftpflichtversicherung

Eine Betreiber-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an fremdem Eigentum, fremdem Personen oder fremden Vermögen auf, die durch den Batteriegroßspeicher verursacht wurden.

Montageversicherung
  • Allgefahrenversicherung
    alle Gefahren für den Batteriegroßspeicher sind versichert, sofern eine Gefahr nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen ist
  • Technische Sachversicherung
    versichert sind unvorhergesehen eingetretene Beschädigungen und Zerstörungen von versicherten Sachen sowie alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des Batteriegroßspeichers
  • Risikoausschlüsse
    Prototypenklausel (kein Versicherungsschutz für Schäden an Lieferungen und Leistungen, die erstmalig ausgeführt wurden) keine Entschädigung für Mängel
Bauherren-Haftpflichtversicherung

Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer Baustelle.

Wasserstoffanlagen

Wir erstellen für Ihre Wasserstoffanlage ein individuelles Versicherungskonzept!

Gerne auch für Wasserstofftankstellen oder Wasserstoffzugtankstellen.

Versichert sind alle Schäden, die im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Wasserstoffanlage stehen, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Insbesondere mitversichert sind

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Sturm, Eisgang, Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdbeben
  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub

Die besondere Herausforderung sind Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, die nicht standardmäßig in der Maschinenversicherung mitversichert sind. Hier ist ein vom Versicherer akzeptiertes Brandschutzkonzept erforderlich.

Wir können Ihnen eine Erweiterung für Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion anbieten. Beziehen Sie uns aber rechtzeitig in Ihre Planungen ein!

Betreiber-Haftpflichtversicherung

Eine Betreiber-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an fremdem Eigentum, fremdem Personen oder fremden Vermögen auf, die durch die Wasserstoffanlage verursacht wurden.

Montageversicherung
  • Allgefahrenversicherung
    alle Gefahren für die Wasserstoffanlage sind versichert, sofern eine Gefahr nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen ist
  • Technische Sachversicherung
    versichert sind unvorhergesehen eingetretene Beschädigungen und Zerstörungen von versicherten Sachen sowie alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung der Wasserstoffanlage
  • Risikoausschlüsse
    Prototypenklausel (kein Versicherungsschutz für Schäden an Lieferungen und Leistungen, die erstmalig ausgeführt wurden) keine Entschädigung für Mängel
Bauherren-Haftpflichtversicherung

Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer Baustelle.

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wir beraten sie gerne

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wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.